Aupair-Vermittlung nach Deutschland

Allgemeine
Informationen
Der
Vermittlungsauftrag
Die
Unterbringung
Arbeitszeit
und Aufenthaltsdauer
Taschengeld
und andere Kosten
Versicherungen
Einladung
und behördliche Anmeldung
Vermittlungsgebühr
und Reisekosten
Weitere
Informationen
Formulare:
Vermittlungsauftrag und Vertragsbedingungen
Allgemeine
Informationen
Dieser Text richtet sich an Personen, die
in Deutschland einen jungen Menschen als Aupair in Ihre Familie aufzunehmen
möchten. Wir wollen Ihnen einige Informationen zu dem Aupair-Programm
geben und die Vermittlung erläutern.
Zunächst erlauben Sie uns, noch ein
paar Worte zu der Idee des Programms zu sagen: Sie laden einen jungen Menschen
in Ihre Familie ein, der Ihnen die Kinderbetreuung erleichtern soll. Dieser
junge Mensch kommt nach Deutschland, weil er etwas über das Leben in
deutschen Familien und über das Land erfahren möchte, besonders
aber auch, um seine Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Aupair-Idee geht davon
aus, daß sich aus diesen Wünschen ein familiäres Verhältnis
entwickelt. Wir erwarten von den vermittelten Aupairs, daß sie entweder
schon einmal Kinder betreut oder sich bewußt mit dieser Situation auseinandergesetzt
haben, indem sie z. B. Verantwortung für jüngere Geschwister kennen.
Mit dem Aupair wird ein Auswahlgespräch geführt. Nicht jede/r Bewerber/in
wird vermittelt. Bei der Vorbereitung des Aufenthaltes wird von dem Aupair
auch erwartet, daß es sich damit beschäftigt, wie man sich einer
neuen familiären Situation anzupassen hat. Wir wünschen uns von
den Familien, daß sie nicht eine Haushaltshilfe erwarten, sondern ein
mitarbeitendes Familienmitglied, dem im Rahmen einer gemeinsam getroffenen
Vereinbarung einige Freiheiten gelassen werden, um auf eigenen Wegen das Land
kennenzulernen. Wenn das Aupair Interesse an Sprachkursen oder kulturellen
Veranstaltungen hat, sollte das von der Familie gefördert
werden.
Der
Vermittlungsauftrag
Auf dieser Website finden Sie einen Vermittlungsauftrag,
den Sie uns bei Interesse bitte ausgefüllt zurücksenden. Darin können
Sie auch angeben, ob Sie eine junge Frau oder einen jungen Mann aufnehmen
wollen. Bitte legen Sie einen kurzen persönlichen Brief und zwei/drei
Familienfotos bei. Wir senden Ihre Angaben an die Partnerorganisation und
erhalten von dort Namen und persönliche Daten sowie einen Brief des Aupairs
an Sie. Zusammen mit dem Brief erhalten Sie einen Vertrag. Wenn Sie sich für
das Aupair entscheiden, unterschreiben Sie den Vertrag. Bei dem Vertragstext
folgen wir den Vorschlägen des Europarates und der Bundesanstalt für
Arbeit zur Vermittlung von Aupairs. Die Vertragsbedingungen
finden Sie ebenfalls auf dieser Website.
Die
Unterbringung
Das Aupair erhält ein eigenes möbliertes
Zimmer innerhalb der Familienwohnung bzw. im Haus der Gastfamilie. Achten
Sie bitte darauf, daß mit diesem Zimmer auch ein Stück persönlicher
Sphäre respektiert wird. Das Aupair bekommt einen eigenen Haus- oder
Wohnungsschlüssel.
Arbeitszeit
und Aufenthaltsdauer
Sie können bis zu 30 Wochenstunden,
d. h. fünf Stunden täglich mit dem Aupair vereinbaren. In der Regel
werden feste Zeiten benannt. Wahrscheinlich möchten Sie aber auch flexibel
Zeiten einteilen. Um den Umgang miteinander zu erleichtern, ist es aber sinnvoll,
einen bestimmten Teil festzulegen, der z. B. durch Ihre Berufstätigkeit
vorgegeben ist. Das Aupair hat Anrecht auf einen freien Tag und mindestens
4 freie Abende in der Woche. Die Arbeitszeitregelung sollte dem Aupair die
Möglichkeit einräumen, Sprachkurse und kulturelle Veranstaltungen
zu besuchen. Dem Aupair sind für jeweils drei Monate Beschäftigung
eine Woche bezahlter Urlaub zu gewähren. Gemeinsam mit der Familie verbrachter
Urlaub zählt dazu nur, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen
werden und keine Anwesenheitspflicht besteht. Die Beschäftigungsdauer
beträgt in der Regel ein Jahr. Kürzere Aufenthalte vermitteln wir
in Ausnahmen.
Taschengeld
und andere Kosten
Außer freier Unterkunft und
Verpflegung erhält das Aupair 205,- Euro
pro Monat (ab 01.01.2006: 260,- Euro). Für
die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs innerhalb
der Stadt bzw. bei ländlichen Gemeinden bis
zur nächstgelegenen Stadt kommt die Familie
auf (in der Regel eine Monatskarte). Es wäre
schön, wenn Sie sich auch an den Kosten für
Sprachkurse beteiligen.
Versicherungen
Die/der Aupair-Beschäftigte
wird auf Kosten der Gastfamilie versichert. Nach
der Anmeldung schicken wir Ihnen Unterlagen für
eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Das Aupair legt der Partnerorganisation ein Gesundheitszeugnis
vor.
Einladung
und behördliche Anmeldung
Zur Zeit erhalten wir vornehmlich
Bewerbungen aus östlichen Staaten. Aus anderen
Ländern (England, Spanien, Italien etc.)
können wir zwar auch Aupairs vermitteln,
die Zahl der Nachfragen von dort ist aber gering
und gilt häufig einem Aufenthalt zwischen
zwei und sechs Monaten. Die Aupairs haben meistens
entweder ein Deutschstudium abgeschlossen oder
studieren noch. Sie sind in der Regel 20 bis 24
Jahre alt. Für Bürger/innen aus Staaten,
die nicht zur Europäischen Union gehören,
ist ein Visum vorgeschrieben. Rechnen Sie deshalb
mit drei bis vier Monaten Vermittlungszeit.
Sobald Ihnen die persönlichen Angaben
des Aupairs bekannt sind, schreiben Sie eine Einladung. Evtl. wird sich ein
bis zwei Monate nach der Einladung Ihre Ausländerbehörde bei Ihnen
melden. Sie sollen dann in der Regel nochmals erklären, daß Sie
für Unterbringung und Verpflegung aufkommen. Wir hoffen aber, daß
der im Europa-Abkommen vorgegebene Vertrag behördliche Nachfragen erübrigt.
Dieser Vertrag geht mit der Einladung an die Auslandsvertretung. Nach der
Ankunft braucht Ihr Gast von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung
und vom Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis.
Vermittlungsgebühr
und Reisekosten
Die Vermittlungsgebühr beträgt
345,- Euro. Die Gebühr wird fällig, wenn Ihr Aupair die Arbeitserlaubnis
in Deutschland erhalten hat. Die Anreisekosten werden von dem Aupair getragen.
Das Aupair erhält von der Familie 350,- Euro Reisekostenvorschuß.
Um die vorgestreckten Reisekosten zurückzuerhalten, zahlen Sie der/dem
Aupair-Beschäftigten in den ersten Monaten nur 100,- Euro. Den Reisekostenvorschuß
benötigen wir nach Abschluß des Vertrages. Weitere Einzelheiten
zu den Vermittlungsbedingungen finden Sie auf der Rückseite des Vermittlungsauftrags.
Eine Kopie des von Ihnen ausgefüllten Vordruckes schicken wir als Bestätigung
zurück. Die Vermittlungsgebühr wird für die Verwaltungskosten
in unserem Verein und bei der Partnerorganisation (Auswahl, Vorbereitung,
Informationsaustausch, Visabeantragung) erhoben.
Wenn Sie sich entschieden haben, schicken Sie uns bitte
den Vermittlungsauftrag.
Wir hoffen, daß wir Ihnen hier die
wichtigsten Informationen gegeben haben, und freuen uns, wenn wir Ihnen ein
Aupair vermitteln können.
Weitere
Informationen
Weiterführende Fragen können
Sie richten an
VIA e. V.
Programmleitung Aupair Deutschland
Bardowicker Str. 4
21335 Lüneburg
Postanschrift: VIA e. V., Postfach 29 28,
21319 Lüneburg.
Tel. (0 41 31) 73 22 23
Fax (0 41 31) 73 22 24
E-Mail: info@via-ev.org
Formulare:
Vermittlungsauftrag und Vertragsbedingungen
Sie können den
Vermittlungsauftrag und die Vertragsbedingungen hier ansehen und
ausdrucken.
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