Aupair-Vermittlung nach Deutschland

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Allgemeine Informationen
Der Vermittlungsauftrag
Die Unterbringung
Arbeitszeit und Aufenthaltsdauer
Taschengeld und andere Kosten
Versicherungen
Einladung und behördliche Anmeldung
Vermittlungsgebühr und Reisekosten
Weitere Informationen
Formulare: Vermittlungsauftrag und Vertragsbedingungen

 

Allgemeine Informationen

Dieser Text richtet sich an Personen, die in Deutschland einen jungen Menschen als Aupair in Ihre Familie aufzunehmen möchten. Wir wollen Ihnen einige Informationen zu dem Aupair-Programm geben und die Vermittlung erläutern.

Zunächst erlauben Sie uns, noch ein paar Worte zu der Idee des Programms zu sagen: Sie laden einen jungen Menschen in Ihre Familie ein, der Ihnen die Kinderbetreuung erleichtern soll. Dieser junge Mensch kommt nach Deutschland, weil er etwas über das Leben in deutschen Familien und über das Land erfahren möchte, besonders aber auch, um seine Sprachkenntnisse zu verbessern. Die Aupair-Idee geht davon aus, daß sich aus diesen Wünschen ein familiäres Verhältnis entwickelt. Wir erwarten von den vermittelten Aupairs, daß sie entweder schon einmal Kinder betreut oder sich bewußt mit dieser Situation auseinandergesetzt haben, indem sie z. B. Verantwortung für jüngere Geschwister kennen. Mit dem Aupair wird ein Auswahlgespräch geführt. Nicht jede/r Bewerber/in wird vermittelt. Bei der Vorbereitung des Aufenthaltes wird von dem Aupair auch erwartet, daß es sich damit beschäftigt, wie man sich einer neuen familiären Situation anzupassen hat. Wir wünschen uns von den Familien, daß sie nicht eine Haushaltshilfe erwarten, sondern ein mitarbeitendes Familienmitglied, dem im Rahmen einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung einige Freiheiten gelassen werden, um auf eigenen Wegen das Land kennenzulernen. Wenn das Aupair Interesse an Sprachkursen oder kulturellen Veranstaltungen hat, sollte das von der Familie gefördert werden.

 

Der Vermittlungsauftrag

Auf dieser Website finden Sie einen Vermittlungsauftrag, den Sie uns bei Interesse bitte ausgefüllt zurücksenden. Darin können Sie auch angeben, ob Sie eine junge Frau oder einen jungen Mann aufnehmen wollen. Bitte legen Sie einen kurzen persönlichen Brief und zwei/drei Familienfotos bei. Wir senden Ihre Angaben an die Partnerorganisation und erhalten von dort Namen und persönliche Daten sowie einen Brief des Aupairs an Sie. Zusammen mit dem Brief erhalten Sie einen Vertrag. Wenn Sie sich für das Aupair entscheiden, unterschreiben Sie den Vertrag. Bei dem Vertragstext folgen wir den Vorschlägen des Europarates und der Bundesanstalt für Arbeit zur Vermittlung von Aupairs. Die Vertragsbedingungen finden Sie ebenfalls auf dieser Website.

 

Die Unterbringung

Das Aupair erhält ein eigenes möbliertes Zimmer innerhalb der Familienwohnung bzw. im Haus der Gastfamilie. Achten Sie bitte darauf, daß mit diesem Zimmer auch ein Stück persönlicher Sphäre respektiert wird. Das Aupair bekommt einen eigenen Haus- oder Wohnungsschlüssel.

 

Arbeitszeit und Aufenthaltsdauer

Sie können bis zu 30 Wochenstunden, d. h. fünf Stunden täglich mit dem Aupair vereinbaren. In der Regel werden feste Zeiten benannt. Wahrscheinlich möchten Sie aber auch flexibel Zeiten einteilen. Um den Umgang miteinander zu erleichtern, ist es aber sinnvoll, einen bestimmten Teil festzulegen, der z. B. durch Ihre Berufstätigkeit vorgegeben ist. Das Aupair hat Anrecht auf einen freien Tag und mindestens 4 freie Abende in der Woche. Die Arbeitszeitregelung sollte dem Aupair die Möglichkeit einräumen, Sprachkurse und kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Dem Aupair sind für jeweils drei Monate Beschäftigung eine Woche bezahlter Urlaub zu gewähren. Gemeinsam mit der Familie verbrachter Urlaub zählt dazu nur, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden und keine Anwesenheitspflicht besteht. Die Beschäftigungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Kürzere Aufenthalte vermitteln wir in Ausnahmen.

 

Taschengeld und andere Kosten

Außer freier Unterkunft und Verpflegung erhält das Aupair 205,- Euro pro Monat (ab 01.01.2006: 260,- Euro). Für die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs innerhalb der Stadt bzw. bei ländlichen Gemeinden bis zur nächstgelegenen Stadt kommt die Familie auf (in der Regel eine Monatskarte). Es wäre schön, wenn Sie sich auch an den Kosten für Sprachkurse beteiligen.

 

Versicherungen

Die/der Aupair-Beschäftigte wird auf Kosten der Gastfamilie versichert. Nach der Anmeldung schicken wir Ihnen Unterlagen für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Das Aupair legt der Partnerorganisation ein Gesundheitszeugnis vor.

 

Einladung und behördliche Anmeldung

Zur Zeit erhalten wir vornehmlich Bewerbungen aus östlichen Staaten. Aus anderen Ländern (England, Spanien, Italien etc.) können wir zwar auch Aupairs vermitteln, die Zahl der Nachfragen von dort ist aber gering und gilt häufig einem Aufenthalt zwischen zwei und sechs Monaten. Die Aupairs haben meistens entweder ein Deutschstudium abgeschlossen oder studieren noch. Sie sind in der Regel 20 bis 24 Jahre alt. Für Bürger/innen aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören, ist ein Visum vorgeschrieben. Rechnen Sie deshalb mit drei bis vier Monaten Vermittlungszeit.

Sobald Ihnen die persönlichen Angaben des Aupairs bekannt sind, schreiben Sie eine Einladung. Evtl. wird sich ein bis zwei Monate nach der Einladung Ihre Ausländerbehörde bei Ihnen melden. Sie sollen dann in der Regel nochmals erklären, daß Sie für Unterbringung und Verpflegung aufkommen. Wir hoffen aber, daß der im Europa-Abkommen vorgegebene Vertrag behördliche Nachfragen erübrigt. Dieser Vertrag geht mit der Einladung an die Auslandsvertretung. Nach der Ankunft braucht Ihr Gast von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung und vom Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis.

 

Vermittlungsgebühr und Reisekosten

Die Vermittlungsgebühr beträgt 345,- Euro. Die Gebühr wird fällig, wenn Ihr Aupair die Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten hat. Die Anreisekosten werden von dem Aupair getragen. Das Aupair erhält von der Familie 350,- Euro Reisekostenvorschuß. Um die vorgestreckten Reisekosten zurückzuerhalten, zahlen Sie der/dem Aupair-Beschäftigten in den ersten Monaten nur 100,- Euro. Den Reisekostenvorschuß benötigen wir nach Abschluß des Vertrages. Weitere Einzelheiten zu den Vermittlungsbedingungen finden Sie auf der Rückseite des Vermittlungsauftrags. Eine Kopie des von Ihnen ausgefüllten Vordruckes schicken wir als Bestätigung zurück. Die Vermittlungsgebühr wird für die Verwaltungskosten in unserem Verein und bei der Partnerorganisation (Auswahl, Vorbereitung, Informationsaustausch, Visabeantragung) erhoben.

Wenn Sie sich entschieden haben, schicken Sie uns bitte den Vermittlungsauftrag.

Wir hoffen, daß wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen gegeben haben, und freuen uns, wenn wir Ihnen ein Aupair vermitteln können.

 

Weitere Informationen

Weiterführende Fragen können Sie richten an

VIA e. V.
Programmleitung Aupair Deutschland
Bardowicker Str. 4
21335 Lüneburg
Postanschrift: VIA e. V., Postfach 29 28, 21319 Lüneburg.
Tel. (0 41 31) 73 22 23
Fax (0 41 31) 73 22 24
E-Mail: info@via-ev.org

 

Formulare: Vermittlungsauftrag und Vertragsbedingungen

Sie können den Vermittlungsauftrag und die Vertragsbedingungen hier ansehen und ausdrucken.